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Steuern in der Immobilienwirtschaft

Verantwortlicher Autor: Stefan Cramer Berlin, 22.11.2019, 11:19 Uhr
Presse-Ressort von: Stefan Cramer Bericht 11294x gelesen

Berlin [ENA] Auf dem in Berlin am 14.11.2019 stattfindenden Steuerforum wurde der durch die anstehende CO 2 Besteuerung, sowie die Änderungen bei der Grundsteuer, erheblicher Klärungsbedarf ermittelt. Bei der durch die BFW iniziierten Veranstaltung, nahmen etwa siebzig Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Verwaltung teil. Ort des Geschehens war der Unternehmenssitz von Mazaars.

In der Eröffnungsredewurde von MdB Fritz Güntzler, der die CDU im Finanzausschuss vertritt, die dringend notwendige Modernisierung der Unternehmensbesteuerung erörtert. Das deutsche Unternehmenssteuerrecht sei reformbedürftig. Auch aufgrund internationaler Entwicklungen sei Deutschland aktuell ein Hochsteuerland. Dies führe zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für inländische Unternehmen. Daher gelte es nun nicht nur den Körperschaftsteuersatz anzupassen, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen durchzuführen. Nach der Grundsteuerreform bleiben für Vermieter und Eigentümer sind derzeit noch viele Fragen offen.

Ernst Hüdepohl,Ministerialdirigent und Abteilungsleiter Steuern im Niedersächsischen Finanzministerium sieht die eigentliche Chance des neuen komplizierten Bundesgesetzes zur Grundsteuer in der Öffnungsklausel, die eigene abweichende Ländergesetze ermögliche. Bayern plane das sogenannte Flächen-Modell. Dies sei extrem einfach umsetzbar, leicht verständlich und im Einklang mit den Vorgaben des BVerfG. Die einzige Schwäche des bayerischen Modells sei, dass zwei identische Objekte in einer Gemeinde immer zu exakt derselben Grundsteuer führen müssen, egal ob sich ein Objekt in guter oder in schlechter Lage befände.

Diese Schwäche bestünde bei dem vom niedersächsischen Finanzministerium entwickelten Flächen-Lage-Model nicht, weil es sogenannte Lagefaktoren die Vorteile aus einem Objekt in guter Lage im Vergleich zu einer schlechten Lage angemessen berücksichtigt - das Flächen-Lage-Modell vereinte Einfachheit und Gerechtigkeit. Wie geht es weiter mit der CO2-Bepreisung – und wo kann wieviel CO2 eingespart werden? Antworten skizzierte BFW-Bundesgeschäftsführer Christian Bruch durch eine Analyse der verschiedenen Nutzer- und Investorengruppen im Gebäudesektor. Demnach kämen nur drei Prozent der CO2 Emissionen aus den von Immobilienprofis gehaltenen Wohnungsbeständen.

Aus dem Einfamilienhausbereich kämen hingegen 15 Prozent und aus Mehrfamilienhäusern von Selbstnutzern und Kleinvermietern fünf Prozent der Emissionen. Um flächendeckende Erfolge bei der Einsparung zu erzielen zu können, wäre es richtig, bei der Energie anzusetzen und nicht etwa Vorgaben zu schaffen, die hohe Investitionen pro Gebäude erforderlich machten und nur Profis erfüllen könnten. Verschiedene Konzepte der Parteien zur CO2-Bepreisung waren Gegenstand der nachfolgenden Diskussion zwischen mehreren Bundestagsabgeordneten. Unter andrem würden mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz CO2 im Wärme- und Verkehrsbereich ein Preis gegeben. Entscheidend sei dabei nicht der Anfangspreis, sondern wie die Preisentwicklung verlaufen würde.

Entscheidend sei auch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger mit Anreizen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien. Ein CO2-Preis müsse die realen Kosten für Luftverschmutzung abbilden, die heute bereits von Bürgerinnen und Bürger getragen würden, forderte MdB Lisa Badum, die klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In angemessener Höhe entstünde so eine Lenkungswirkung für Wirtschaft und Industrie, die endlich Planungssicherheit für eine CO2-freie Wirtschaft bekommen würde. Ein CO2-Preis-System, das sozial gerecht, verlässliche Leitplanken für die Wirtschaft biete und uns vor allem endlich auf den Pfad der Pariser Klimaziele brächte wäre unumgänglich. Quelle: www.bfw-bund.de

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