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Verantwortlicher Autor: Wolfgang Weichert Stuttgart, 27.11.2019, 10:30 Uhr
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LAW&ORDER im Ländle Veranstaltung
LAW&ORDER im Ländle Veranstaltung  Bild: Wolfgang Weichert

Stuttgart [ENA] "LAW & ORDER im Ländle" war der Titel einer Veranstaltung am 26.11.2019 zum Thema Rechtsruck und das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg. Den Vortrag hielt der Rechtanwalt Mathes Breuer aus München. Rund 50 Interessierte wohnten der Veranstaltung bei.

In der Einladung zur Veranstaltung war zu lesen: „Kaum hatte die grün-schwarze Landesregierung 2017 das baden-württembergische Polizeigesetz - dem allgemeinen Trend folgend - verschärft, blies Innenminister Strobl schon zur Verschärfung der Verschärfung: “Ich bitte um Verständnis, dass ich [...] verfassungsrechtliche Spielräume auslote.” zitiert der SWR im Oktober 2018. Die Innenminister wetteifern um das härteste Polizeigesetz. Baden-Württemberg will Spitzenreiter Bayern einholen. Der Abbau von Grundrechten, das Unterlaufen der Gewaltenteilung und die Pauschalisierung der Gefahr durch ganze Bevölkerungsgruppen haben Konjunktur. Am Ende weiß niemand mehr, wer wann wie warum überwacht wird und welche Konsequenzen drohen.

Wie verändern solche Gesetze auf lange Sicht das Verhalten von Menschen? Werden sich in Zukunft angesichts solcher repressiven Maßnahmen noch Menschen trauen zu protestieren? Und die bedeutendste Frage: Warum setzen Grüne und die CDU proaktiv das um, wovon eine AfD an der Macht nur träumen kann?“ Das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts lud vor dem Hintergrund dieser und weiterer Fragen zum Gespräch mit dem Münchener Rechtsanwalt Mathes Breuer ein. Breuer ist Teil der Bewegung gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern und an der Verfassungsklage gegen das PAG beteiligt

Es wurde in dem Vortrag auf den Unterschied zwischen Polizeirecht und Strafrecht eingegangen. Beim Polizeirecht: Nicht nur der Verursacher kann überwacht werden, sondern auch seine Kontaktpersonen. Der Begriff Widerstand gegen die Polizeibeamten ist auch sehr schwammig. So kann das Festhalten an seinem Fahrradsattel, das Stemmen der Füße gegen den Boden und den Arm wegdrücken vom Polizeibeamten als Widerstand gewertet werden und wird auch dementsprechend bestraft. Eine Chance dagegen anzugehen hat man nicht. Wenn jemand einen Polizisten schubst, ist das schon ein tätlicher Angriff.

Bei den Verschärfungen geht es auch darum, dass Polizeibeamte ihre Bodycams auch im privaten Bereich der betroffenen Person einsetzen kann, also bei Wohnungsdurchsuchungen oder Einsätzen zum Beispiel wegen Ruhestörungen. Diese Daten können dann später auch für weitere Dinge ausgewertet werden. In der Bildergalerie findet man die Vortragsfolien von Mathes Breuer (abfotografiert während dem Vortrag).

Der Einsatz von Bodycams im privaten Bereich ist ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. In den USA werden Bodycams wie folgt eingesetzt: Der Polizist schaltet die Bodycam ein, kann diese dann nicht mehr ausschalten. In Deutschland kann der Polizist die Bodycam ein- und ausschalten wann immer er möchte. Das kann Beweisaufnahmen verfälschen. Mathes Breuer, der bei unserer Veranstaltung zum Polizeigesetz am Dienstag referieren wird, klagt mit anderen gegen das Bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Wohin diese Verschärfungen führen sollen, kann niemand beantworten. Für Interessierte hier ein Link zur Tagesschau Interview mit Mathes Breuer: https://t1p.de/Mathes-Breuer-Tagesschau

Da geht es lang
Mathes Breuer Rechtsanwalt aus München
die Veranstaltung
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