Volksinitiative "Abschaffung der Straßenbaubeiträge"
Düsseldorf [ENA] Es gibt neue Nachrichten. Die CDU-Landtagsfraktion bewegt sich. Sie hat unter der Drucksache 17/8673 ein „Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz“ vorgelegt – allerdings in Rheinland-Pfalz, aber gerade nicht in Nordrhein-Westfalen. Zu Recht gibt die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion altes Denken auf. „Die Erhebung von kommunalen Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Gemeindestraßen ist daher nicht lange
aufrecht zu erhalten“, heißt es im Gesetzentwurf und weiter: „So stellen mitunter enorme Beitragsforderungen die Beitragspflichtigen vor große finanzielle Probleme. … Zu bedenken ist auch, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtlich schwierig und darüber hinaus nicht immer wirtschaftlich ist. Den Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen stehen teilweise erhebliche Personal- und Sachkosten, etwa für die Beitragsfestsetzung und -erhebung oder im Zusammenhang mit jährlich weit über 100 Sichtverfahren, gegenüber. … Die Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung können die generelle Problematik bei starken finanziellen Belastungen von Beitragspflichtigen nicht beseitigen“.
Genau das aber empfehlen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit anderen Worten. CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben das Problem „Straßenbaubeiträge“ noch nicht zu Ende gedacht. Die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion geht auch auf die Kosten für die Erhebung der Straßenbaubeiträge ein und hat Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen geäußert. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hat bei den 396 Städten und Gemeinden eine Umfrage zu den Erhebungskosten gestartet. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat seinen Mitgliedskommunen einen „Maulkorb“ verpasst.
Da die vermeintlichen Entscheidungsträger in den Mitgliedskommunen die Hacken zusammengeschlagen haben, gibt es auch nicht ansatzweise flächendeckend eine Vorstellung, ob die Summe der Straßenbaubeiträge und die Summe der verwaltungsinternen und gerichtlichen Erhebungskosten ein ausgewogenes Verhältnis haben und dieses Verhältnis es rechtfertigt, die beitragspflichtigen Eigentümer zu schikanieren und ggf. zu ruinieren. Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund wird zwar eine eigene Umfrage zu den Erhebungskosten starten. Aber wie valide werden die Umfrageergebnisse sein?